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   VGH Bayern, 13.12.2010 - 7 ZB 10.2428   

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https://dejure.org/2010,32625
VGH Bayern, 13.12.2010 - 7 ZB 10.2428 (https://dejure.org/2010,32625)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2010 - 7 ZB 10.2428 (https://dejure.org/2010,32625)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 7 ZB 10.2428 (https://dejure.org/2010,32625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg; Studiengang Grafik-Design; Diplom-Vorprüfung; künstlerische Arbeiten; Bewertungsspielraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Versagung des Vordiploms im Studiengang Grafik-Design der Diplomprüfungsordnung der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg mit dem Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG); Einräumung von Beurteilungsfreiräumen zur Beurteilung einer künstlerischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Versagung des Vordiploms im Studiengang Grafik-Design der Diplomprüfungsordnung der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg mit dem Bayerischen Hochschulgesetz ( BayHSchG ); Einräumung von Beurteilungsfreiräumen zur Beurteilung einer künstlerischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.06.1998 - 6 B 78.97

    Bewertung einer Klausur in einer juristischen Staatsprüfung als "ungenügend" bei

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 7 ZB 10.2428
    Zum Bereich des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraums gehört dabei auch die Frage, wie einzelne Prüfungsleistungen im Hinblick auf die Gesamtbewertung gewichtet werden (vgl. BVerwG vom 2.6.1998 Az. 6 B 78/97 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 7 ZB 10.2428
    Die Prüfer gehen dabei - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34) zum Bewertungsspielraum bei berufsbezogenen Prüfungen und dem Umfang der gerichtlichen Kontrolle der Prüfungsentscheidungen ausführt - bei ihrem wertenden Urteil zu Recht von Einschätzungen und Erfahrungen aus, die sie im Laufe ihrer Prüfungspraxis bei vergleichbaren Prüfungen entwickelt haben und allgemein anwenden.
  • BVerwG, 15.09.1994 - 6 B 42.94

    Klage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Zweiten Juristischen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 7 ZB 10.2428
    Es bestand deshalb für die Beklagte auch kein Anlass, das Prüfungsergebnis insoweit "zu überdenken" (vgl. hierzu z.B. BVerwG vom 15.9.1994 Az. 6 B 42.94 BVerwG Buchholz 421.0 Nr. 337).
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